Namensnennung – nicht kommerziell 4.0 International
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Die Creative Commons Corporation („Creative Commons“) ist keine Anwaltskanzlei und bietet keine Rechtsdienstleistungen oder Rechtsberatung an. Durch die Verbreitung öffentlicher Creative-Commons-Lizenzen entsteht keine Anwalt-Mandanten-Beziehung oder eine andere Beziehung. Creative Commons stellt seine Lizenzen und zugehörigen Informationen „wie besehen“ zur Verfügung. Creative Commons gibt keine Garantien hinsichtlich seiner Lizenzen, des gemäß den Geschäftsbedingungen lizenzierten Materials oder damit zusammenhängender Informationen. Creative Commons lehnt im größtmöglichen Umfang jegliche Haftung für Schäden ab, die sich aus deren Nutzung ergeben.
Verwendung öffentlicher Creative-Commons-Lizenzen
Öffentliche Creative-Commons-Lizenzen bieten einen Standardsatz von Geschäftsbedingungen, die Urheber und andere Rechteinhaber verwenden können, um Originalwerke der Urheberschaft und anderes Material zu teilen, das dem Urheberrecht und bestimmten anderen Rechten unterliegt, die in der unten aufgeführten öffentlichen Lizenz aufgeführt sind. Die folgenden Überlegungen dienen nur zu Informationszwecken, erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nicht Teil unserer Lizenzen.
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example, because of any applicable exception or limitation to
copyright--then that use is not regulated by the license. Our
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such as asking that all changes be marked or described.
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respect those requests where reasonable. More considerations
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Creative Commons Attribution-NonCommercial 4.0 International Public License
Durch die Ausübung der lizenzierten Rechte (unten definiert) akzeptieren Sie die Bedingungen dieser Creative Commons Attribution-NonCommercial 4.0 International Public License („Public License“) und erklären sich damit einverstanden, an diese gebunden zu sein. Soweit diese öffentliche Lizenz als Vertrag interpretiert werden kann, werden Ihnen die lizenzierten Rechte als Gegenleistung dafür gewährt, dass Sie diese Geschäftsbedingungen akzeptieren, und der Lizenzgeber gewährt Ihnen diese Rechte als Gegenleistung für die Vorteile, die der Lizenzgeber durch die Bereitstellung des lizenzierten Materials erhält unter diesen Geschäftsbedingungen.
Abschnitt 1 – Definitionen.
A. Angepasstes Material bezeichnet Material, das dem Urheberrecht und ähnlichen Rechten unterliegt, das vom lizenzierten Material abgeleitet ist oder darauf basiert und in dem das lizenzierte Material in einer Weise übersetzt, geändert, arrangiert, transformiert oder auf andere Weise modifiziert wird, die einer Genehmigung gemäß dem Urheberrecht und ähnlichen Rechten bedarf durch den Lizenzgeber. Für die Zwecke dieser öffentlichen Lizenz wird angepasstes Material immer dann produziert, wenn es sich bei dem lizenzierten Material um ein Musikwerk, eine Darbietung oder eine Tonaufnahme handelt, wobei das lizenzierte Material in zeitlicher Beziehung mit einem bewegten Bild synchronisiert wird.
B. Unter „Adapterlizenz“ versteht man die Lizenz, die Sie auf Ihr Urheberrecht und ähnliche Rechte an Ihren Beiträgen zu adaptiertem Material gemäß den Bedingungen dieser öffentlichen Lizenz anwenden.
C. Urheberrechte und ähnliche Rechte sind Urheberrechte und/oder ähnliche Rechte, die in engem Zusammenhang mit dem Urheberrecht stehen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, Aufführungs-, Rundfunk-, Tonaufzeichnungs- und Sui-Generis-Datenbankrechte, unabhängig davon, wie die Rechte gekennzeichnet oder kategorisiert werden. Für die Zwecke dieser öffentlichen Lizenz sind die in Abschnitt 2(b)(1)-(2) genannten Rechte kein Urheberrecht und ähnliche Rechte. D. Unter wirksamen technischen Maßnahmen versteht man Maßnahmen, die ohne entsprechende Befugnis nicht durch Gesetze zur Erfüllung von Verpflichtungen gemäß Artikel 11 des am 20. Dezember 1996 verabschiedeten WIPO-Urheberrechtsvertrags und/oder ähnlichen internationalen Vereinbarungen umgangen werden dürfen.
e. Ausnahmen und Einschränkungen bedeuten faire Nutzung, fairen Handel und/oder jede andere Ausnahme oder Einschränkung des Urheberrechts und ähnlicher Rechte, die für Ihre Nutzung des lizenzierten Materials gelten.
F. „Lizenziertes Material“ bezeichnet das künstlerische oder literarische Werk, die Datenbank oder anderes Material, auf das der Lizenzgeber diese öffentliche Lizenz angewendet hat.
G. Unter „Lizenzierte Rechte“ versteht man die Ihnen gemäß den Bedingungen dieser öffentlichen Lizenz gewährten Rechte, die auf alle Urheberrechte und ähnlichen Rechte beschränkt sind, die für Ihre Nutzung des lizenzierten Materials gelten und für die der Lizenzgeber befugt ist, eine Lizenz zu erteilen.
H. Lizenzgeber bezeichnet die natürliche(n) oder juristische(n) Person(en), die Rechte im Rahmen dieser öffentlichen Lizenz gewährt(en).
ich. Nichtkommerziell bedeutet, dass es nicht in erster Linie auf einen kommerziellen Vorteil oder eine finanzielle Entschädigung abzielt oder darauf abzielt. Für die Zwecke dieser öffentlichen Lizenz ist der Austausch des lizenzierten Materials gegen anderes Material, das dem Urheberrecht und ähnlichen Rechten unterliegt, durch digitale Dateifreigabe oder ähnliche Mittel nichtkommerziell, sofern im Zusammenhang mit dem Austausch keine Zahlung einer finanziellen Entschädigung erfolgt.
J. Teilen bedeutet, Material der Öffentlichkeit mit allen Mitteln oder Verfahren zur Verfügung zu stellen, die eine Genehmigung gemäß den lizenzierten Rechten erfordern, wie z. B. Vervielfältigung, öffentliche Zurschaustellung, öffentliche Aufführung, Verteilung, Verbreitung, Kommunikation oder Import, und Material der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, einschließlich in Möglichkeiten, wie die Öffentlichkeit von einem Ort und zu einem Zeitpunkt ihrer Wahl auf das Material zugreifen kann.
k. Sui-generis-Datenbankrechte sind andere Rechte als das Urheberrecht, die sich aus der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken in ihrer geänderten und/oder ersetzten Fassung ergeben, sowie andere im Wesentlichen gleichwertige Rechte irgendwo auf der Welt.
l. Sie meinen die natürliche oder juristische Person, die die lizenzierten Rechte im Rahmen dieser öffentlichen Lizenz ausübt. Ihr hat eine entsprechende Bedeutung.
Abschnitt 2 – Geltungsbereich.
A. Lizenzerteilung.
1. Subject to the terms and conditions of this Public License,
the Licensor hereby grants You a worldwide, royalty-free,
non-sublicensable, non-exclusive, irrevocable license to
exercise the Licensed Rights in the Licensed Material to:
a. reproduce and Share the Licensed Material, in whole or
in part, for NonCommercial purposes only; and
b. produce, reproduce, and Share Adapted Material for
NonCommercial purposes only.
2. Exceptions and Limitations. For the avoidance of doubt, where
Exceptions and Limitations apply to Your use, this Public
License does not apply, and You do not need to comply with
its terms and conditions.
3. Term. The term of this Public License is specified in Section
6(a).
4. Media and formats; technical modifications allowed. The
Licensor authorizes You to exercise the Licensed Rights in
all media and formats whether now known or hereafter created,
and to make technical modifications necessary to do so. The
Licensor waives and/or agrees not to assert any right or
authority to forbid You from making technical modifications
necessary to exercise the Licensed Rights, including
technical modifications necessary to circumvent Effective
Technological Measures. For purposes of this Public License,
simply making modifications authorized by this Section 2(a)
(4) never produces Adapted Material.
5. Downstream recipients.
a. Offer from the Licensor -- Licensed Material. Every
recipient of the Licensed Material automatically
receives an offer from the Licensor to exercise the
Licensed Rights under the terms and conditions of this
Public License.
b. No downstream restrictions. You may not offer or impose
any additional or different terms or conditions on, or
apply any Effective Technological Measures to, the
Licensed Material if doing so restricts exercise of the
Licensed Rights by any recipient of the Licensed
Material.
6. No endorsement. Nothing in this Public License constitutes or
may be construed as permission to assert or imply that You
are, or that Your use of the Licensed Material is, connected
with, or sponsored, endorsed, or granted official status by,
the Licensor or others designated to receive attribution as
provided in Section 3(a)(1)(A)(i).
B. Andere Rechte.
1. Moral rights, such as the right of integrity, are not
licensed under this Public License, nor are publicity,
privacy, and/or other similar personality rights; however, to
the extent possible, the Licensor waives and/or agrees not to
assert any such rights held by the Licensor to the limited
extent necessary to allow You to exercise the Licensed
Rights, but not otherwise.
2. Patent and trademark rights are not licensed under this
Public License.
3. To the extent possible, the Licensor waives any right to
collect royalties from You for the exercise of the Licensed
Rights, whether directly or through a collecting society
under any voluntary or waivable statutory or compulsory
licensing scheme. In all other cases the Licensor expressly
reserves any right to collect such royalties, including when
the Licensed Material is used other than for NonCommercial
purposes.
Abschnitt 3 – Lizenzbedingungen.
Ihre Ausübung der lizenzierten Rechte unterliegt ausdrücklich den folgenden Bedingungen.
A. Namensnennung.
1. If You Share the Licensed Material (including in modified
form), You must:
a. retain the following if it is supplied by the Licensor
with the Licensed Material:
i. identification of the creator(s) of the Licensed
Material and any others designated to receive
attribution, in any reasonable manner requested by
the Licensor (including by pseudonym if
designated);
ii. a copyright notice;
iii. a notice that refers to this Public License;
iv. a notice that refers to the disclaimer of
warranties;
v. a URI or hyperlink to the Licensed Material to the
extent reasonably practicable;
b. indicate if You modified the Licensed Material and
retain an indication of any previous modifications; and
c. indicate the Licensed Material is licensed under this
Public License, and include the text of, or the URI or
hyperlink to, this Public License.
2. You may satisfy the conditions in Section 3(a)(1) in any
reasonable manner based on the medium, means, and context in
which You Share the Licensed Material. For example, it may be
reasonable to satisfy the conditions by providing a URI or
hyperlink to a resource that includes the required
information.
3. If requested by the Licensor, You must remove any of the
information required by Section 3(a)(1)(A) to the extent
reasonably practicable.
4. If You Share Adapted Material You produce, the Adapter's
License You apply must not prevent recipients of the Adapted
Material from complying with this Public License.
Abschnitt 4 – Sui Generis-Datenbankrechte.
Wenn die lizenzierten Rechte Sui Generis-Datenbankrechte umfassen, die für Ihre Nutzung des lizenzierten Materials gelten:
A. Zur Klarstellung: Abschnitt 2(a)(1) gewährt Ihnen das Recht, den gesamten Inhalt der Datenbank oder einen wesentlichen Teil davon ausschließlich für nichtkommerzielle Zwecke zu extrahieren, wiederzuverwenden, zu reproduzieren und weiterzugeben;
B. Wenn Sie den gesamten Datenbankinhalt oder einen wesentlichen Teil davon in eine Datenbank aufnehmen, an der Sie Sui Generis-Datenbankrechte haben, dann ist die Datenbank, an der Sie Sui Generis-Datenbankrechte haben (jedoch nicht ihre einzelnen Inhalte), angepasstes Material; Und
C. Sie müssen die Bedingungen in Abschnitt 3(a) einhalten, wenn Sie den gesamten Inhalt der Datenbank oder einen wesentlichen Teil davon teilen.
Zur Klarstellung: Dieser Abschnitt 4 ergänzt und ersetzt nicht Ihre Verpflichtungen aus dieser öffentlichen Lizenz, sofern die lizenzierten Rechte andere Urheberrechte und ähnliche Rechte umfassen.
Abschnitt 5 – Gewährleistungsausschluss und Haftungsbeschränkung.
A. Sofern vom LIZENZGEBER nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, bietet der LIZENZGEBER das LIZENZMATERIAL SO WIE ES IST UND VERFÜGBAR IST UND ÜBERNIMMT KEINERLEI ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN JEGLICHER ART HINSICHTLICH DES LIZENZMATERIALS, WEDER AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG . Hierzu gehören, ohne Einschränkung, Gewährleistungen hinsichtlich des Eigentums, der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck, der Nichtverletzung von Rechten Dritter, der Abwesenheit latenter oder anderer Mängel, der Genauigkeit oder des Vorhandenseins oder Nichtvorhandenseins von Fehlern, unabhängig davon, ob sie bekannt oder erkennbar sind oder nicht. WENN GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLÜSSE GANZ ODER TEILWEISE NICHT ZULÄSSIG SIND, GILT DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS MÖGLICHERWEISE NICHT FÜR SIE.
B. SOWEIT MÖGLICH ÜBERNIMMT DER LIZENZGEBER IHNEN GEGENÜBER KEINER RECHTSTHEORIE (EINSCHLIESSLICH, OHNE BESCHRÄNKUNG, FAHRLÄSSIGKEIT) ODER ANDERWEITIG DIE HAFTUNG FÜR DIREKTE, BESONDERE, INDIREKTE, NEBEN-, FOLGE-, STRAF-, EXEMPLARISCHE ODER ANDERE VERLUSTE, KOSTEN , KOSTEN ODER SCHÄDEN, DIE SICH daraus ergeben DIESE ÖFFENTLICHE LIZENZ ODER NUTZUNG DES LIZENZIERTEN MATERIALS, AUCH WENN DER LIZENZGEBER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE, KOSTEN, AUSGABEN ODER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE. WENN EINE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG VOLLSTÄNDIG ODER TEILWEISE NICHT ZULÄSSIG IST, GILT DIESE BESCHRÄNKUNG MÖGLICHERWEISE NICHT FÜR SIE.
C. Der oben dargelegte Gewährleistungsausschluss und die Haftungsbeschränkung sind so auszulegen, dass sie, soweit möglich, einem absoluten Haftungsausschluss und Haftungsverzicht am nächsten kommen.
Abschnitt 6 – Laufzeit und Kündigung.
A. Diese öffentliche Lizenz gilt für die Dauer des hier lizenzierten Urheberrechts und ähnlicher Rechte. Wenn Sie diese öffentliche Lizenz jedoch nicht einhalten, erlöschen Ihre Rechte aus dieser öffentlichen Lizenz automatisch.
B. Wenn Ihr Recht zur Nutzung des lizenzierten Materials gemäß Abschnitt 6(a) erloschen ist, gilt Folgendes wieder:
1. automatically as of the date the violation is cured, provided
it is cured within 30 days of Your discovery of the
violation; or
2. upon express reinstatement by the Licensor.
For the avoidance of doubt, this Section 6(b) does not affect any
right the Licensor may have to seek remedies for Your violations
of this Public License.
C. Zur Klarstellung: Der Lizenzgeber kann das lizenzierte Material auch zu gesonderten Bedingungen anbieten oder die Verbreitung des lizenzierten Materials jederzeit einstellen; dies führt jedoch nicht zum Erlöschen dieser öffentlichen Lizenz.
D. Die Abschnitte 1, 5, 6, 7 und 8 gelten auch nach Beendigung dieser öffentlichen Lizenz.
Abschnitt 7 – Sonstige Geschäftsbedingungen.
A. Der Lizenzgeber ist nicht an von Ihnen mitgeteilte zusätzliche oder abweichende Bedingungen gebunden, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
B. Alle Vereinbarungen, Absprachen oder Vereinbarungen in Bezug auf das lizenzierte Material, die hier nicht aufgeführt sind, gelten getrennt von den Bedingungen dieser öffentlichen Lizenz und sind unabhängig davon.
Abschnitt 8 – Auslegung.
A. Zur Klarstellung: Diese öffentliche Lizenz reduziert, beschränkt, beschränkt oder stellt keine Bedingungen für die Nutzung des lizenzierten Materials dar, die ohne Genehmigung im Rahmen dieser öffentlichen Lizenz rechtmäßig erfolgen könnte, und darf auch nicht dahingehend ausgelegt werden.
B. Sollte eine Bestimmung dieser öffentlichen Lizenz als nicht durchsetzbar erachtet werden, wird sie im Rahmen des Möglichen automatisch in dem für die Durchsetzbarkeit erforderlichen Mindestmaß geändert. Wenn die Bestimmung nicht geändert werden kann, wird sie von dieser öffentlichen Lizenz getrennt, ohne dass die Durchsetzbarkeit der übrigen Bedingungen beeinträchtigt wird.
C. Auf keine Bestimmung oder Bedingung dieser öffentlichen Lizenz wird verzichtet und einer Nichteinhaltung wird nicht zugestimmt, es sei denn, der Lizenzgeber hat dem ausdrücklich zugestimmt.
D. Nichts in dieser öffentlichen Lizenz stellt eine Einschränkung oder einen Verzicht auf Vorrechte und Immunitäten dar, die für den Lizenzgeber oder Sie gelten, einschließlich der rechtlichen Verfahren einer Gerichtsbarkeit oder Behörde, oder kann als solche ausgelegt werden.
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Creative Commons ist nicht Vertragspartei seiner öffentlichen Lizenzen. Ungeachtet dessen kann sich Creative Commons dafür entscheiden, eine seiner öffentlichen Lizenzen auf das von ihm veröffentlichte Material anzuwenden und gilt in diesen Fällen als „Lizenzgeber“. Der Text der öffentlichen Creative-Commons-Lizenzen ist im Rahmen der CC0-Public-Domain-Dedication gemeinfrei. Mit Ausnahme des eingeschränkten Zwecks, darauf hinzuweisen, dass Material unter einer öffentlichen Creative-Commons-Lizenz geteilt wird oder anderweitig durch die unter creativecommons.org/policies veröffentlichten Creative-Commons-Richtlinien gestattet ist, genehmigt Creative Commons nicht die Verwendung der Marke „Creative Commons“ oder anderer Marken andere Marken oder Logos von Creative Commons ohne seine vorherige schriftliche Zustimmung, insbesondere im Zusammenhang mit unbefugten Änderungen an seinen öffentlichen Lizenzen oder anderen Vereinbarungen, Absprachen oder Vereinbarungen bezüglich der Nutzung von lizenziertem Material. Zur Klarstellung: Dieser Absatz ist nicht Teil der öffentlichen Lizenzen.
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