Kürzlich wies das US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York die von Alternet und Raw Story gegen OpenAI eingereichte Urheberrechtsklage ab, was in der Branche weit verbreitete Besorgnis über das Urheberrechtsproblem von KI-Modell-Trainingsdaten auslöste. Der Herausgeber von Downcodes wird dieses Urteil eingehend interpretieren, die zugrunde liegenden Gründe und zukünftigen Entwicklungstrends analysieren und die unterschiedlichen Einstellungen zu KI-Urheberrechten in verschiedenen Ländern auf der ganzen Welt untersuchen.
Medienberichten zufolge hat das US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York kürzlich die Urheberrechtsklage der Nachrichtenmedien Alternet und Raw Story gegen OpenAI abgewiesen, dieser Sieg ist jedoch möglicherweise nur vorübergehend. Das Urteil des Gerichts berührte nicht die umstrittenste Kernfrage im Bereich der künstlichen Intelligenz: ob die Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Trainieren von KI-Modellen einer Genehmigung bedarf.
Zwei Medienunternehmen reichten im Februar dieses Jahres eine Klage ein und beschuldigten OpenAI, während des Trainingsdatenprozesses Urheberrechtsverwaltungsinformationen (CMI) gelöscht zu haben, darunter Autorennamen, Nutzungsbedingungen und Werktitel. Die Klage verlangt Schadensersatz in Höhe von mindestens 2.500 US-Dollar für jeden Verstoß und fordert das Gericht auf, OpenAI die weitere Nutzung seiner urheberrechtlich geschützten Werke zu verbieten.
Der Hauptgrund für die Abweisung der Klage durch das Gericht bestand darin, dass der Kläger keinen konkreten Schaden nachweisen konnte, der durch die Entfernung urheberrechtlich geschützter Informationen entstanden ist. OpenAI führte in seiner Klagebeantwortung aus, dass der Kläger weder nachweisen könne, dass ChatGPT durch seine Arbeit geschult worden sei, noch konkrete Verluste nachweisen könne. Der Richter stimmte dieser Ansicht zu und wies darauf hin, dass es angesichts der Größe der Datenbank weniger wahrscheinlich sei, dass ChatGPT den Inhalt des Artikels des Klägers ausgeben würde.
You Yunting, Senior Partner der Anwaltskanzlei Shanghai Dabang, sagte, dass Beweise schon immer ein zentrales Problem bei KI-Urheberrechtsstreitigkeiten gewesen seien. Aufgrund des Black-Box-Charakters großer Modelle ist es schwierig nachzuweisen, ob ein bestimmtes Werk für das Training verwendet wurde. Im bestehenden Rechtsrahmen mangelt es an relevanten Systemen, die schutzbedürftigen Parteien bei der Beweiserhebung helfen.
Derzeit sieht sich OpenAI außerdem mit mindestens sechs damit verbundenen Klagen konfrontiert, darunter Klagen der New York Times, der Daily News und anderer Medien sowie Sammelklagen von Autoren. In all diesen Fällen geht es um eine Kernfrage: ob KI-Unternehmen eine Genehmigung benötigen, um urheberrechtlich geschützte Inhalte zum Trainieren von Modellen zu verwenden.
Es ist erwähnenswert, dass die Länder unterschiedliche Einstellungen zu diesem Thema haben. Japan hat die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für die KI-Ausbildung als faire Nutzung eingestuft, Gerichte in China und den Vereinigten Staaten haben hierzu jedoch noch keine klare Antwort gegeben. Yao Zhiwei, Professor an der juristischen Fakultät der Guangdong-Universität für Finanzen und Wirtschaft, wies darauf hin, dass die Fair-Use-Theorie in China keine gesetzliche Grundlage habe und große Unsicherheiten hinsichtlich ihrer gerichtlichen Anerkennung bestehe.
Obwohl diese Klage abgewiesen wurde, stellte der Richter im Urteil fest, dass der Kläger die Angelegenheit erneut verklagen könne, weil OpenAI die Arbeit zum Trainieren von KI nutzte, aber die Gebühr nicht entrichtete. Die Anwälte von Raw Story und AlterNet haben erklärt, dass sie die Anklageschrift ändern und ihre Rechte weiterhin verteidigen werden.
Dieses Urteil beendete den Streit um das KI-Urheberrecht nicht, verdeutlichte jedoch die Lücke im rechtlichen Rahmen und die Dringlichkeit der Aufsicht über die KI-Branche. In Zukunft werden relevante Gesetze und richterliche Auslegungen einen tiefgreifenden Einfluss auf die Entwicklung der KI haben und verdienen weiterhin Aufmerksamkeit. Der Herausgeber von Downcodes wird weiterhin relevante Berichte verfolgen und den Lesern die neuesten Informationen zur Verfügung stellen.