Asia News International (ANI) hat OpenAI kürzlich vor dem Delhi High Court verklagt und ihm vorgeworfen, ANI-Inhalte zu verwenden, um KI-Modelle zu trainieren und falsche Informationen zu generieren. Dieser Schritt könnte neue Gesetze für globale Unternehmen der künstlichen Intelligenz im Umgang mit urheberrechtlich geschützten Nachrichteninhalten einführen . Dieser Fall hat große Aufmerksamkeit erregt und beinhaltet viele wichtige Themen wie das Urheberrecht, die Quelle der KI-Modell-Trainingsdaten und die Verbreitung falscher Informationen. Der Herausgeber von Downcodes wird den Fortgang des Falles und die Ansichten beider Parteien ausführlich erläutern.
Asia News International (ANI), eine der größten Nachrichtenorganisationen Indiens, hat kürzlich beim Obersten Gerichtshof von Delhi eine Klage gegen OpenAI eingereicht und ihr vorgeworfen, die Inhalte der Organisation illegal zum Trainieren von KI-Modellen genutzt und falsche Informationen generiert zu haben. Es wird davon ausgegangen, dass dieser Fall neue rechtliche Standards für globale Unternehmen im Bereich der künstlichen Intelligenz im Umgang mit urheberrechtlich geschützten Nachrichteninhalten setzen wird.
Während der Gerichtsverhandlung am Dienstag erließ Richter Amit Bansal eine Vorladung an OpenAI, nachdem OpenAI bestätigt hatte, dass ChatGPT nicht auf die Website von ANI zugegriffen hatte. Da es sich bei dem Fall um komplexe Sachverhalte handele, erklärte das Gericht, dass es den Erlass einer einstweiligen Verfügung vorerst nicht in Betracht ziehen werde und ein ausführliches Verfahren durchführen müsse. Die nächste Gerichtsverhandlung ist für nächstes Jahr geplant.
Ein OpenAI-Sprecher sagte gegenüber TechCrunch: „Wir legen großen Wert auf die Zusammenarbeit mit Nachrichtenorganisationen in unseren Produkt- und Designprozessen. Wir arbeiten aktiv konstruktiv mit vielen Nachrichtenorganisationen auf der ganzen Welt zusammen, auch in Indien, diskutieren Möglichkeiten, hören auf Feedback und arbeiten.“ zusammen."
Die Klage ist Teil des wachsenden weltweiten Drucks auf KI-Unternehmen, urheberrechtlich geschütztes Material zu verwenden. OpenAI sieht sich derzeit mit mehr als zehn ähnlichen Klagen in den USA sowie zwei in Kanada und einer in Deutschland konfrontiert.
OpenAI-Anwalt Amit Sibal verteidigte das Unternehmen mit der Begründung, das Urheberrecht schütze keine Fakten und wies darauf hin, dass ChatGPT es Websites erlaube, sich von der Datenerfassung abzumelden. Er erwähnte auch, dass OpenAI keine Server in Indien habe und argumentierte daher, dass der Fall nicht zuständig sei.
Der Anwalt von ANI, Sidhant Kumar, entgegnete jedoch, dass die öffentliche Verfügbarkeit nicht die kostenlose Nutzung der Inhalte bedeute. ANI hat darüber seine Besorgnis geäußert, insbesondere über die falschen Informationen, die ChatGPT der Agentur in fiktiven Interviews zugeschrieben hat, darunter unechte Gespräche mit dem derzeitigen Parteirivalen Rahul Gandhi.
In ihrer Beschwerde stellte ANI fest, dass dieses „Halluzinations“-Phänomen eine echte Bedrohung für ihren Ruf darstelle, und betonte, dass die Verbreitung gefälschter Nachrichten zu Unruhen in der Öffentlichkeit führen könne. Das Gericht plant, einen unabhängigen Experten zu ernennen, der sich mit den urheberrechtlichen Auswirkungen von KI-Modellen berät, die öffentlich zugängliche Inhalte nutzen. Der Richter wird in künftigen Anhörungen die technischen Details der Verbreitung von Nachrichteninhalten auf mehreren Plattformen weiter untersuchen.
Der Ausgang dieses Rechtsstreits zwischen ANI und OpenAI wird tiefgreifende Auswirkungen darauf haben, wie Unternehmen der künstlichen Intelligenz öffentliche Informationen im Internet nutzen, und wird auch einen wichtigen Referenzfall für die Compliance-Entwicklung der KI-Technologie in der Zukunft darstellen. Wir werden den weiteren Verlauf dieses Falles weiterhin aufmerksam verfolgen und Ihnen zeitnah Berichte zukommen lassen.