Anthropic sieht sich mit einer Urheberrechtsklage von Musikverlagen wegen der Art und Weise konfrontiert, wie das Unternehmen seine KI-Modelle trainiert. Der Kern der Klage besteht darin, ob die Verwendung von Texten durch Anthropic durch sein KI-Modell eine „transformative Nutzung“ darstellt und ob der Anspruch des Klägers auf einen irreparablen Schaden begründet ist. Anthropic bestreitet nicht nur die Vorwürfe, sondern weist auch die Zuständigkeitsargumente des Klägers zurück und wirft dem Kläger subjektives Verhalten vor, das dazu geführt habe, dass das KI-Modell rechtsverletzende Inhalte generiert habe. Dieser Schritt hat in der Branche große Besorgnis über das Urheberrechtsproblem von KI-Modell-Trainingsdaten hervorgerufen und auch neue Herausforderungen für das Gleichgewicht zwischen der künftigen Entwicklung der KI-Technologie und dem Urheberrechtsschutz mit sich gebracht.
Anthropic antwortete auf eine Urheberrechtsklage von Musikverlegern und bestand darauf, dass die Verwendung von Songtexten zum Trainieren eines KI-Modells eine „transformative Nutzung“ sei, und wies Behauptungen eines irreparablen Schadens zurück. Das Unternehmen wirft den Klägern „subjektives Verhalten“ vor und argumentiert, dass sie das KI-Modell dazu veranlasst hätten, rechtsverletzende Inhalte zu generieren. Anthropic bestritt den Antrag auf einstweilige Verfügung und wies darauf hin, dass die Klage in der falschen Gerichtsbarkeit eingereicht worden sei.Die Antwort von Anthropic zeigt seine Position zum Urheberrechtsproblem von KI-Modell-Trainingsdaten und deutet auch darauf hin, dass diese Klage weiter gären wird und das Endergebnis tiefgreifende Auswirkungen auf die KI-Branche haben wird. Der Ausgang dieses Falles wird eine wichtige Rechtsgrundlage dafür liefern, wie Unternehmen der künstlichen Intelligenz in Zukunft urheberrechtlich geschütztes Material nutzen, und wird tiefgreifende Auswirkungen auf die Innovation und Entwicklung der KI-Technologie haben.