Die deutsche Musik -Urheberrechtsorganisation Gema reichte eine Klage gegen OpenAI ein, in der er die erste kollektive Agentur für das Copyright -Management der weltweiten Anbieter künstlicher Intelligenz einleitete. Gema beschuldigte Chatgpt, die Texte des urheberrechtlich geschützten Liedes nicht autorisiert zu verwenden, ein Zug, der nicht nur Openai LLC, sondern auch seine europäische Operation, Openai Ireland Ltd. Der Kern der Klage besteht darin, wie KI -Unternehmen urheberrechtlich geschützte Materialien verwenden, und die Konsequenzen können sich auf die Verarbeitung von KI -Unternehmen auswirken, die verschiedene geschützte Inhalte verarbeiten, sogar Dienste, die Audiodateien ohne Erlaubnis generieren. Dieser Schritt unterstreicht auch den Konflikt zwischen der Entwicklung künstlicher Intelligenz und des Urheberrechtsschutzes sowie den Auswirkungen rechtlicher Unterschiede in verschiedenen Gerichtsbarkeiten auf die künstliche Intelligenzbranche.
Die deutsche Musik -Urheberrechtsorganisation Gema gilt am 13. November eine Klage gegen Openai vor dem Bezirksgericht in München und wurde zur ersten kollektiven Copyright -Managementagentur, die rechtliche Schritte gegen Anbieter künstlicher Geheimdienste einleitet.
Gema beschuldigte Openai des Chatgpts, das die urheberrechtlich geschützten Song -Texte wiederholte, ohne die richtige Erlaubnis zu erhalten oder schöpferische Schöpfer zu zahlen. Die Klage richtet sich nicht nur an Openai LLC in den USA, sondern umfasst auch Openai Ireland Ltd, die in Europa tätig sind.
Das Ziel von GEMA ist es, grundlegende rechtliche Fragen zu lösen, wie KI -Unternehmen in dieser Klage urheberrechtlich geschützte Materialien verwenden. Während der direkte Fokus der Klage Songtexte liegt, können sich die Ergebnisse auswirken, wie KI -Unternehmen alle Arten von geschützten Inhalten verarbeiten, einschließlich Diensten, die Audiodateien ohne Erlaubnis generieren.
"Die Songs unserer Mitglieder sind keine kostenlosen Rohstoffe für Geschäftsmodelle von KI -Unternehmen", sagte Gema -CEO Tobias Holtzmuller. Während US -Gerichte eine Verteidigung der „fairen Nutzung“ akzeptieren können, die bestimmte unbezahlte Anwendungen ermöglicht, ist Gema der Ansicht, dass die europäischen Vorschriften strenger sind: KI -Unternehmen müssen eine Lizenz erhalten, um Schulungen durchzuführen.
Zu diesem Zweck schlug Gema kürzlich einen Lizenzrahmen für KI -Systeme vor, der einen Anteil von 30% am Nettoergebnis aus KI -Modellen erfordert. Das Programm deckt die erste Ausbildung der künstlichen Intelligenz und den Einsatz von anschließend generierten Musikinhalten ab, um die Schöpfer zu entschädigen.
Laut einer GEMA -Studie könnten generative KI -Dienste 27% des Einnahmen aus dem Songwriter gefährden. Laut der Umfrage glauben 71% der Schöpfer, dass künstliche Intelligenz ihre wirtschaftliche Stabilität bedroht. Obwohl OpenAI kürzlich eine Urheberrechtsklage in den Vereinigten Staaten gewonnen hat, bleibt das rechtliche Umfeld für die KI -Schulung, Generierung und Urheberrechtsdaten komplex. In den Vereinigten Staaten geben große Musikfirmen wie Sony auch Klagen gegen AI -Musikgeneratoren ein, und der Streit bleibt bestehen.
Punkte:
Gema reichte in München eine Klage ein und beschuldigte Openai, Songtexte ohne Erlaubnis verwendet zu haben.
Gema betont, dass die europäischen Gesetze strenger sind und KI -Unternehmen Urheberrechtslizenzen erhalten müssen.
Gema schlägt einen Lizenzrahmen vor, der 30% des Nettoumsatzes von KI -Modellen als Vergütung erfordert.
Die Klage gegen OpenAI wird sich tiefgreifend auf die künstliche Intelligenzbranche auswirken. Das Endergebnis dieser Klage wird eine wichtige Referenz für das Gleichgewicht zwischen Technologie für künstliche Intelligenz und Schutz des geistigen Eigentums liefern und die Branche dazu veranlassen, einen vollständigeren Urheberrechtsschutzmechanismus zu formulieren.