Aus rechtlicher Sicht besteht in den Ländern, die der Berner Übereinkunft beigetreten sind, der Urheberrechtsschutz, sobald das Werk (sei es Text oder Bild) veröffentlicht wird, und es ist nicht erforderlich, es zu deklarieren. Als allgemeine Regel gilt jedoch, dass diese kleine Textzeile den Betrachter immer noch daran erinnert, dass der angezeigte Inhalt urheberrechtlich geschützt ist.
Das richtige Format sollte sein: „Copyright [dates] by [author/owner]©“ kann normalerweise anstelle von „Copyright“ verwendet werden, aber (c) kann nicht verwendet werden. Früher war in einigen Ländern die Angabe „Alle Rechte vorbehalten“ erforderlich, heute ist dies in den meisten Ländern jedoch nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben.
Nachfolgend finden Sie einige korrekte Formate:
©1995-2004 Macromedia, Inc. Alle Rechte vorbehalten.
©2004 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.
Copyright © 2004 Adobe Systems Incorporated. Alle Rechte vorbehalten.
©1995-2004 Eric A. und Kathryn S. Meyer. Alle Rechte vorbehalten.
Bitte achten Sie auf die Verwendung von Satzzeichen und Groß- und Kleinschreibung, die auch ein Zeichen von Professionalität sind.
Jetzt beliebt, einige Rechte vorbehalten: creativecommons.org
Einige Rechte vorbehalten und Urheberrechte sind an sich nicht widersprüchlich, aber die Grenze zwischen ihnen ist eher eine moralische Frage. Der eigentliche Vorbehalt einiger Rechte bezieht sich auf das Recht der fairen Nutzung durch die Zuschauer. Die Definition der fairen Nutzung ist keineswegs eine zufällige Nutzung oder Plagiat.
Es wird sogar gesagt, dass es zusätzlich zum Urheberrecht auch Copyleft gibt, das als eine Möglichkeit für Programmierer definiert ist, Quellcode zu entwickeln und zu teilen. Darüber hinaus ist diese Art von Quellcode öffentlich zugänglich und kostenlos nutzbar und verstößt überhaupt nicht gegen das Urheberrecht. Bitte nicht falsch verstehen!