Die deutsche Musikurheberrechtsorganisation GEMA hat eine Klage gegen OpenAI eingeleitet. Dies ist die weltweit erste Klage einer Urheberrechtsverwertungsgesellschaft gegen einen Anbieter künstlicher Intelligenz und markiert eine neue Phase im Konflikt zwischen künstlicher Intelligenz und Urheberrecht. Die GEMA wirft ChatGPT von OpenAI vor, urheberrechtlich geschützte Liedtexte ohne Genehmigung zu verwenden. Die Klage betrifft nicht nur die operativen Einheiten von OpenAI in den USA und Europa, sondern wirft auch weit verbreitete Bedenken hinsichtlich des Umgangs von Unternehmen mit künstlicher Intelligenz mit urheberrechtlich geschütztem Material auf, und ihre Auswirkungen könnten sich auf die Nutzung aller auswirken Arten geschützter Inhalte.
Die GEMA wirft ChatGPT von OpenAI vor, urheberrechtlich geschützte Songtexte zu wiederholen, ohne die entsprechende Genehmigung einzuholen oder die Urheber zu bezahlen. Die Klage richtet sich nicht nur gegen OpenAI LLC in den USA, sondern betrifft auch die in Europa tätige OpenAI Ireland Ltd.
Mit dieser Klage will die GEMA grundsätzliche Rechtsfragen zur Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material durch Unternehmen der Künstlichen Intelligenz klären. Während der unmittelbare Schwerpunkt der Klage auf Liedtexten liegt, könnten sich die Ergebnisse darauf auswirken, wie KI-Unternehmen mit allen Arten von geschützten Inhalten umgehen, einschließlich Diensten, die ohne Erlaubnis Audiodateien generieren.
„Die Lieder unserer Mitglieder sind kein kostenloser Rohstoff für die Geschäftsmodelle von KI-Unternehmen“, sagte GEMA-Geschäftsführer Tobias Holzmüller auch auf mögliche Unterschiede zwischen US-amerikanischen und europäischen Gesetzen. Während US-Gerichte den „Fair Use“-Einwand akzeptieren und bestimmte unbezahlte Nutzungen zulassen, ist die GEMA der Ansicht, dass die europäischen Regeln strenger sind: KI-Unternehmen müssen eine Lizenz erhalten, wenn der Rechteinhaber behauptet hat, dass ihre Arbeit geschützt ist.
Zu diesem Zweck hat die GEMA kürzlich einen Lizenzrahmen für KI-Systeme vorgeschlagen, der einen Anteil von 30 % am Nettoumsatz von KI-Modellen vorsieht. Das Programm umfasst die Erstausbildung und den anschließenden Einsatz künstlicher Intelligenz zur Generierung musikalischer Inhalte und soll Urheber entschädigen.
Eine GEMA-Studie ergab, dass generative KI-Dienste 27 % des Einkommens von Songwritern gefährden könnten. Laut der Umfrage glauben 71 % der YouTuber, dass KI ihre wirtschaftliche Stabilität gefährdet. Obwohl OpenAI kürzlich eine Urheberrechtsklage in den Vereinigten Staaten gewonnen hat, bleibt die Rechtslandschaft in Bezug auf KI-Training, -Generierung und Urheberrechtsdaten komplex. In den Vereinigten Staaten reichen große Musikunternehmen wie Sony ebenfalls Klagen gegen KI-Musikgeneratoren ein, und die Kontroverse bleibt bestehen.
Der Herausgeber von Downcodes glaubt, dass die Klage der GEMA tiefgreifende Auswirkungen auf die Branche der künstlichen Intelligenz haben wird. Sie wird Unternehmen der künstlichen Intelligenz dazu zwingen, ihre Datenerfassungs- und -nutzungsmethoden zu überdenken, und könnte die Einrichtung eines umfassenderen Mechanismus zum Schutz des Urheberrechts anstoßen. Auch in Zukunft wird das Spiel zwischen künstlicher Intelligenz und Urheberrecht weitergehen, was die gemeinsamen Anstrengungen aller Parteien in der Branche erfordert, um ein Gleichgewicht zwischen Innovation und Schutz der Rechte und Interessen der Urheber zu finden.