Das neueste Videogenerierungsmodell von OpenAI, Sora, hat aufgrund seiner leistungsstarken Funktionen große Aufmerksamkeit auf sich gezogen, birgt jedoch auch rechtliche Risiken, die nicht ignoriert werden dürfen. Sora kann hochwertige Videos basierend auf Text oder Bildern erstellen, und die generierten Videoclips sehen sogar aus wie einige bekannte Spiele wie „Super Mario Bros.“, „Call of Duty“ usw. Allerdings wird die Quelle der Trainingsdaten von Sora nicht vollständig offengelegt und kann eine große Menge an urheberrechtlich geschützten Spielinhalten enthalten, was sie potenziell einem Urheberrechtsstreit aussetzt.
OpenAI hat kürzlich sein Videogenerierungsmodell Sora auf den Markt gebracht, die Trainingsdaten des Modells enthalten jedoch möglicherweise viele urheberrechtlich geschützte Spielinhalte, was Anlass zu rechtlichen Bedenken gibt. Sora kann basierend auf den Textaufforderungen oder Bildern des Benutzers ein Video von bis zu 20 Sekunden erstellen und unterstützt eine Vielzahl von Formaten und Auflösungen. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung erwähnte OpenAI, dass die Trainingsdaten von Sora Minecraft-Videos enthielten, was die Neugier auf andere Gaming-Inhalte weckte, die verwendet werden könnten.
In realen Tests konnte Sora Videos erstellen, die mehreren bekannten Spielen ähnelten, darunter etwas, das wie ein Super Mario Bros.-Klon aussah, ein von Call of Duty und Counter-Strike inspirierter Ego-Shooter, und der Stil ist Ähnlich einem Clip aus dem Arcade-Kampfspiel Teenage Mutant Ninja Turtles aus den 90er Jahren. Darüber hinaus scheint Sora auch die Leistung von Twitch-Liveübertragungen zu beherrschen und ist in der Lage, Charaktere zu generieren, die den beliebten Streamern Auronplay und Pokimane ähneln.
Allerdings machte OpenAI keine Angaben zu den von Sora verwendeten Datenquellen. Obwohl OpenAI angibt, „öffentlich verfügbare“ Daten zu verwenden und lizenzierte Daten von Stock-Medienbibliotheken wie Shutterstock zu beziehen, beseitigt dies nicht die rechtlichen Risiken. Joshua Weigensberg, Anwalt für geistiges Eigentum, wies darauf hin, dass, wenn Soras Trainingsdaten tatsächlich Live-Videos des Spiels enthalten, dies wahrscheinlich das Kopieren von urheberrechtlich geschütztem Material beinhaltet.
Die Eigenschaften generativer KI-Modelle wie Sora basieren auf probabilistischem Lernen, bei dem Muster anhand großer Datenmengen identifiziert werden. Dies kann jedoch auch dazu führen, dass Ergebnisse generiert werden, die den Trainingsdaten nahekommen, was zu Unzufriedenheit bei den Erstellern führt und immer mehr Menschen nach Lösungen auf rechtlichem Wege suchen.
Der Umgang mit Spielinhalten ist besonders komplex, da bei der Videowiedergabe nicht nur das Urheberrecht des Spieleentwicklers, sondern auch möglicherweise einzigartige, von Spielern produzierte Videos gelten. Stellt das Gericht fest, dass beim Training eines KI-Modells eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, drohen für Entwickler weitere rechtliche Risiken.
Auch wenn KI-Unternehmen in einigen Rechtsstreitigkeiten obsiegen können, bedeutet dies nicht, dass Nutzer dieser Modelle vollständig von der Haftung befreit sind. Der generierte Inhalt kann mehrere Rechtsbereiche wie Urheberrecht, Markenrecht und Porträtrecht umfassen. Daher müssen Entwickler beim Training von KI-Modellen äußerste Vorsicht walten lassen.
Das Aufkommen von Sora zeigt die rasante Entwicklung der KI-Videogenerierungstechnologie, aber seine Urheberrechtsprobleme sind auch eine Warnung für die Entwicklung der KI-Technologie. In Zukunft muss beim Training und Einsatz von KI-Modellen dem Schutz geistigen Eigentums mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden Balance zwischen Innovation und Rechtskonformität.