Kürzlich reichte ein Musikverlag eine einstweilige Verfügung gegen Anthropic mit der Begründung ein, dass Anthropic beim Training seines Large Language Model (LLM) urheberrechtlich geschützte Musikinhalte verwendet habe. Der Vorfall wirft ein Schlaglicht auf die umstrittene Frage des Urheberrechts an Trainingsdaten für Modelle der künstlichen Intelligenz. Anthropic entgegnete, dass die Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte für Schulungen sinnvoll sei und lehnte den Antrag auf einstweilige Verfügung mit der Begründung ab, dass der Erhalt aller Lizenzen die Entwicklung aktueller Allzweck-KI-Tools behindern würde.
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Der Musikverlag reichte eine einstweilige Verfügung gegen Anthropic ein, worauf Anthropic darauf hinwies, dass die Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte als LLM-Trainingsdaten angemessen sei, und den Antrag auf einstweilige Verfügung ablehnte. Das Unternehmen ist davon überzeugt, dass Schulungssysteme für urheberrechtlich geschützte Inhalte zur Erlangung von Genehmigungen das Ende der heutigen Allzweck-KI-Tools bedeuten werden.
Der Kern dieses Streits liegt in der Definition und angemessenen Nutzung des Urheberrechts an Trainingsdaten für Modelle künstlicher Intelligenz. Die Antwort von Anthropic spiegelt ein häufiges Dilemma wider, mit dem die KI-Branche konfrontiert ist: das Gleichgewicht zwischen Zugang zu Trainingsdaten und Urheberrechtsschutz. Zukünftige Entwicklungen könnten auf klareren rechtlichen Rahmenbedingungen und technologischen Lösungen beruhen.